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§1 (Name und Sitz)
§2 (Zweck und Gemeinnützigkeit)
§3 (Erwerb der Mitgliedschaft)
§4 (Beendigung der Mitgliedschaft)
§5 (Beiträge)
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt sich nach einer durch die Mitgliederversammlung festzulegenden Beitragsordnung.
§6 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins sind
§7 (Mitgliederversammlung)
§8 (Vorstand)
§9 (Auflösung des Vereins)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.